Unkomplizierte Hilfe
Nutzen Sie die einfache Möglichkeit, sich mit verschiedenen Expert*innen zu verbinden.
Telepflege bietet für Sie die einfache Möglichkeit, mit Ihren Kolleg*innen bzw. Mitarbeiter*innen vor Ort bei den Pflegebedürftigen im Austausch zu stehen. Dies kann helfen, wenn diese sich Unterstützung und Rat wünschen und schafft einen neuen Weg zum persönlichen Austausch mit Hausärzt*innen oder der Telemedizin, um die Situation ihrer Patient*innen zu besprechen sowie Rat und Delegation zu erhalten. Darüber hinaus können Sie die Telepflege nutzen, um Pflegeberatungen zu realisieren und mit Angehörigen zu sprechen, die nicht vor Ort leben.
Nutzen Sie die einfache Möglichkeit, sich mit verschiedenen Expert*innen zu verbinden.
Erreichen Sie über Telepflege eine verlässliche Beurteilung der Situation durch andere und steigern sie Ihre Pflegequalität weiter.
Verbesserern Sie auf einfachem Wege den Informationsaustausch mit Ärzt*innen, Angehörigen und untereinander im Team.
Die Arbeit im Rahmen der Telepflege ist für Sie rechtlich absolut sicher und die verwendeten Softwarelösungen sind GKV geprüft und zugelassen.
Verschiedene Fördermittel können für die Einführung von Telepflege genutzt werden. Ungeförderte Anteile können nach Einzelfallentscheidung in der Investitionskostenberechnung berücksichtigt werden.
Telepflege kann als Onlinesprechstunde, Konsil mit Experten und PDL, Arztkonsultation oder in der Ausbildung eingesetzt werden.
Verfügt Ihr Unternehmen über verschiedene, örtlich entfernte, Einrichtungen, kann Fachpflegewissen über die Telepflege ohne zeitliche Verluste verteilt werden
Einige Beispiele
Telepflege als Möglichkeit zur Kommunikation mit Angehörigen Telepflege kann genutzt werden, um einen direkteren Austausch mit pflegenden Angehörigen zu haben und diese in Fällen von Unsicherheit zu unterstützen. Dies verbessert den Informationsfluss und fördert Vertrauen in die Pflegekräfte und Pflegekompetenz auf Seiten der Angehörigen.
Vorteile: besserer Austausch mit den Angehörigen und höheres Vertrauen, Stärkung der gemeinsamen Pflegeleistung
Umsetzbarkeit: unmittelbar, entsprechende Hard- und Software sind auf dem Markt
Telepflege zur Unterstützung von Pflegefachkräften von ambulanten und stationären Diensten durch Expert*innen (spezielle Fachkräfte, Ärzt*innen):
Telepflege kann zur Begleitung von Auszubildenden genutzt werden, die sich in bestimmten Situationen (bspw. Umgang mit Demenz) noch unsicher sind und eine Konsultation wünschen, um eine gute Pflegequalität zu gewährleisten und sich sicher und wohl zu fühlen.
Ob und wenn ja, aus welchem Topf, die nicht geförderten Kosten anderweitig geltend gemacht werden können, ist immer vom Einzelfall abhängig.
In einem ersten Schritt ist zuerst zu prüfen, ob es sich bei den Kosten um Investitionskosten im Sinne der Investitionskostenförderung handelt oder ob es Investitionskosten sind, die mit dem örtlichen Sozialhilfeträger verhandelt und dann letztendlich von den Pflegebedürftigen getragen werden. Wenn ja, können die nicht geförderten Kosten hier berücksichtigt werden.
Wenn es sich um keine Investitionskosten handelt, ist anschließend zu prüfen, ob es Betriebs- oder Sachkosten sind, die dann auch im Rahmen der Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden können. Dies gilt dann für die Zukunft.
In der Vergangenheit wurden verschiedene Fördertöpfe zur Finanzierung genutzt. Nehmen Sie gern Kontakt auf, dann informieren wir Sie in dieser Hinsicht zu unseren Erfahrungen unserer Kunden: Förderrichtlinien zum Beispiel: