Patientenorientierte Onlinesprechstunde & virtueller Patientenbesuch
Bieten Sie Ihren Patient*innen auch in der aktuellen Situation zuverlässige und effiziente Sprechstunden – zuhause und in Einrichtungen – auch bei knappen Zeitressourcen
Telepflege bietet für Sie die einfache Möglichkeit, mit ihren Patient*innen im Kontakt zu stehen, unabhängig, ob sie zuhause versorgt werden oder in einer Pflegeeinrichtung. Es vereinfacht den persönlichen Austausch mit Pflegekräften, um Diagnose zu vermitteln, Maßnahmen anzuordnen und sich im direkten Sinne ein Bild von der Situation zu machen. Auch Sie gelangen so an mehr Informationen zu Situation der Pflegebedürftigen, um deren Gesundheitszustand genauer zu beurteilen und sicherer zu handeln.
Bieten Sie Ihren Patient*innen auch in der aktuellen Situation zuverlässige und effiziente Sprechstunden – zuhause und in Einrichtungen – auch bei knappen Zeitressourcen
Arbeiten Sie von der Praxis aus oder von anderen DSGVO-konformen Orten.
Treffen Sie individuelle Absprachen mit den Pflegekräften und gestalten Sie ihre Einsatzzeiten in der Televersorgung flexibel
Erreichen Sie über Telepflege eine verlässliche Beurteilung der Situation von Patientinnen und Patienten, um sichere Diagnosen zu stellen und adäquate Handlungsempfehlungen zu geben
Verbesserern Sie auf einfachem Wege den Informationsaustausch mit den Pflegenden und Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen
Die Arbeit im Rahmen der Telepflege ist für Sie rechtlich absolut sicher und die verwendeten Softwarelösungen sind GKV geprüft und zugelassen.
Vermeiden Sie mit Telepflege die Ansteckungsgefahr innerhalb Ihrer Praxis / Wartezimmers durch Onlineterminvergabe
Die verwendete Software ist durch den TÜV zertifiziert und entspricht allen Anforderungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Alle Kooperationspartner im Kontext der Televersorgung verfügen über langjährige Erfahrungen mit der Technik.
Die Angebote richten sich nach dem Softwareanbieter und beginnen bei 49 Euro pro Monat für eine Lizenz.
– Der EBM wurde im Oktober 2019 deutlich nachgebessert, so dass zwischen 30 und 50 € für die Durchführung von Videosprechstunden erlöst werden können.
– Abrechnungsziffer Telekonsil – GOP 34800
– Abrechnungsziffer Videosprechstunde – Für Videosprechstunden rechnen Ärzte und Psychotherapeuten ihre jeweilige Grund- oder Versichertenpauschale (ausgenommen GOP 03030, 04030, 12220 und 12225) oder die Konsiliarpauschale der Strahlentherapie (GOP 25214)* ab. Außerdem können sie – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – folgende Zuschläge ansetzen:
– Zuschläge für die fachärztliche Grundversorgung (PFG-Zuschläge),
– Zusatzpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040 / 04040),
– Zuschläge für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten (GOP 03060 / 03061),
– Zuschlag für die Behandlung durch konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225).
– Kennzeichnung: Die Abrechnung ist mit der Pseudo-GOP 88220 zu kennzeichnen, wenn der Patient in einem Quartal ausschließlich die Videosprechstunde „aufsucht“. Die Anzahl dieser Behandlungsfälle ist auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle des Arztes/Psychotherapeuten beschränkt.