Für die Stationäre Pflege

Telepflege als Telekonsultation zwischen Arzt und Einrichtung sowie zum Kontakt mit Angehörigen

Telepflege für stationäre Einrichtungen

Telepflege bietet für Sie die einfache Möglichkeit, mit Ihren Kolleg*innen bzw. Mitarbeiter*innen in Austausch zu treten. Dies schafft einen neuen Weg zum persönlichen Austausch mit Hausärzt*innen oder der Telemedizin, um die Situation ihrer Patient*innen zu besprechen sowie Rat und Delegation zu erhalten. Darüber hinaus können Sie die Telepflege nutzen, um Pflegeberatungen zu realisieren und mit Angehörigen zu sprechen, die nicht vor Ort leben.

Vorteile für die stationäre Pflege durch die Telepflege

Unkomplizierte Hilfe

Nutzen Sie die einfache Möglichkeit, sich mit verschiedenen Expert*innen zu verbinden.

Gestärkte Versorgungssicherheit

Erreichen Sie über Telepflege eine verlässliche Beurteilung der Situation durch andere und steigern sie Ihre Pflegequalität weiter.

Gelingende Kommunikation

Verbesserern Sie auf einfachem Wege den Informationsaustausch mit Ärzt*innen, Angehörigen und untereinander im Team.

Rechtssichere Handhabung

Die Arbeit im Rahmen der Telepflege ist für Sie rechtlich absolut sicher und die verwendeten Softwarelösungen sind GKV geprüft und zugelassen.

Telepflege kann gefördert werden

Verschiedene Fördermittel können für die Einführung von Telepflege genutzt werden. Ungeförderte Anteile können nach Einzelfallentscheidung in der Investitionskostenberechnung berücksichtigt werden.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Telepflege kann als Onlinesprechstunde, Konsil mit Experten und PDL, Arztkonsultation oder in der Ausbildung eingesetzt werden.

Ressourcenoptimierung im Unternehmen

Verfügt Ihr Unternehmen über verschiedene, örtlich entfernte, Einrichtungen, kann Fachpflegewissen über die Telepflege ohne zeitliche Verluste verteilt werden

So verbindet Telepflege Ihre Einrichtung mit Medizinern, externen Fachkräften und Angehörigen

Häufig gestellte Fragen

Einige Beispiele

  • Onlinesprechstunde: direkt Kontakt mit Angehörigen und Patienten
  • Fachpflegekonsil: Fachpflegerisches Wissen aus der Ferne an den Ort bringen. Beispielsweise PDL, Hygiene, Palliativ- oder Wundversorgung
  • Telekonsultation: Kontakt mit Ärzt*in oder Telemediziner
  • Telepflege für Auszubildende: Anleitung, Delegation und Begleitung in der Ausbildung

Telepflege als Möglichkeit zur Kommunikation mit Angehörigen Telepflege kann genutzt werden, um einen direkteren Austausch mit pflegenden Angehörigen zu haben und diese in Fällen von Unsicherheit zu unterstützen. Dies verbessert den Informationsfluss und fördert Vertrauen in die Pflegekräfte und Pflegekompetenz auf Seiten der Angehörigen.

Vorteile: besserer Austausch mit den Angehörigen und höheres Vertrauen, Stärkung der gemeinsamen Pflegeleistung

Umsetzbarkeit: unmittelbar, entsprechende Hard- und Software sind auf dem Markt

Telepflege zur Unterstützung von Pflegefachkräften von ambulanten und stationären Diensten durch Expert*innen (spezielle Fachkräfte, Ärzt*innen):

  • Telepflege kann genutzt werden, um Pflegefachkräften vor Ort schnelle Unterstützung zu liefern. Dies kann sich u.a. auf die Beurteilung einer pflegebedürftigen Person insgesamt (etwa äußeres Hautbild, Blässe, Verhalten) oder auf einzelne Aspekte beziehen (etwa Wundversorgung)
  • Vorteile: direkte, unkomplizierte und fachkundige Hilfe, um Situationen sicher zu lösen und eine hohe Pflegequalität zu gewährleisten, Verminderung der Notwendigkeit von zusätzlichen Fahrtwegen.
  • Umsetzbarkeit: unmittelbar, entsprechende Hard- und Software sind auf dem Markt

Telepflege kann zur Begleitung von Auszubildenden genutzt werden, die sich in bestimmten Situationen (bspw. Umgang mit Demenz) noch unsicher sind und eine Konsultation wünschen, um eine gute Pflegequalität zu gewährleisten und sich sicher und wohl zu fühlen.

  • Vorteile: gute Pflegequalität, mehr Sicherheit und gute Feedbackkultur für Auszubildende, höhere Unternehmensbindung
  • Umsetzbarkeit: unmittelbar, entsprechende Hard- und Software sind auf dem Markt
  • Telepflege zur Online Sprechstunde mit interessierten Angehörigen
  • Die Videosoftware kann für regelmäßige Online-Sprechstunde verwendet werden, um Angehörige, die nicht vor Ort sind, hinsichtlich der Versorgung von zugehörigen Pflegebedürftigen zu beraten. Auch würde dies eine Grundlage für eine Pflegeberatung nach §45b bieten, auch wenn dies in dieser Form aktuell noch nicht abrechenbar ist.
  • Vorteile: flexibler Austausch und moderne Ansprache von interessierten Angehörigen
  • Umsetzbarkeit: unmittelbar, entsprechende Hard- und Software auf dem Markt, Abrechnung eine Pflegeberatung vermutlich in naher Zukunft denkbar.

Ob und wenn ja, aus welchem Topf, die nicht geförderten Kosten anderweitig geltend gemacht werden können, ist immer vom Einzelfall abhängig.

In einem ersten Schritt ist zuerst zu prüfen, ob es sich bei den Kosten um Investitionskosten im Sinne der Investitionskostenförderung handelt oder ob es Investitionskosten sind, die mit dem örtlichen Sozialhilfeträger verhandelt und dann letztendlich von den Pflegebedürftigen getragen werden. Wenn ja, können die nicht geförderten Kosten hier berücksichtigt werden.

Wenn es sich um keine Investitionskosten handelt, ist anschließend zu prüfen, ob es Betriebs- oder Sachkosten sind, die dann auch im Rahmen der Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden können. Dies gilt dann für die Zukunft.

Wie kann Telepflege gefördert werden? In der Vergangenheit wurden verschiedene Fördertöpfe zur Finanzierung genutzt. Nehmen Sie gern Kontakt auf, dann informieren wir Sie in dieser Hinsicht zu unseren Erfahrungen unserer Kunden.

Förderrichtlinien zum Beispiel:

  1. Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen nach § 8 Absatz 8 SGB XI, Stand: 02.05.19 (50% Förderung bei einem Anschaffungswert von bis zu 12.000 EUR)
  2. Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V
  3. Prävention in der stationären Pflege legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI
  4. digitalbonus.niedersachsen: Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 50 %; für mittlere Unternehmen bis zu 30 %, Fördersumme von mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 EUR

Haben Sie noch weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!